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Gesetzliche Grundlagen

 

Mobbing ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, dennoch sind Betroffene nicht rechtlos. 


Wenn Sie sich auf rechtlicher Ebene gegen Mobbing wehren wollen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Zum einen können Sie versuchen, direkt gegen die mobbende/-n Person/-en vorzugehen. Zum anderen können Sie Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin belangen, wenn er oder sie selbst Sie mobbt oder es unterlässt, Sie gegen Mobbing durch Arbeitskollegen und -kolleginnen oder Vorgesetzte zu schützen. Das Vorgehen gegen die Arbeitgeber/-innen ist meist einfacher und erfolgversprechender, zumal Sie mit Ihnen über das Arbeitsverhältnis in einer vertraglichen Beziehung stehen. 


Verletzung der Fürsorgepflicht

Gemäss Arbeitsvertragsrecht (§ 1173a Art. 27 ABGB) und Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Pflicht, die Persönlichkeit seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu achten und zu schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen.
 

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Mobbing Beratungsstelle
Liechtenstein

Dorfstrasse 24
FL-9495 Triesen
Tel. +423 230 34 34
info(at)mobbingberatungsstelle.li

Öffnungszeiten
Mo     8.30 – 18.00 Uhr 
Di – Fr  8.30 – 12.00 Uhr

 

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